Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

§1 Definitionen

      Allgemeine Vertragsbedingungen nehmen für verwendete Begriffe folgende Bedeutung an, die in diesem Paragraph wie folgt beschrieben wurde:

GC METAL GmbH mit Sitz in Linken 4, 17321 Ramin, Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland Neubrandenburg HRB 21203

  1. Käufer – natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die eine Bestellung aufgibt bzw. Ware und/oder Dienstleistungen bei GC METAL GmbH erwirbt.
  2. AVB – Allgemeine Vertragsbedingungen.
  3. Parteien – GC METAL GmbH und Käufer.
  4. Ware – alle von GC METAL GmbH zum Verkauf angebotenen Erzeugnisse und Produkte.

 

§2 Allgemeines

  1. Die AVB bestimmen die Grundsätze des Kaufvertragsabschlusses der von GC METAL GmbH angebotenen Waren und Dienstleistungen.
  2. Die AVB sind ein integraler Bestandteil aller Kaufverträge und Dienstleistungen, die von GC METAL GmbH abgeschlossen werden, es sei denn, die Parteien bestimmen eindeutig anders. Jede Abweichung von den AVB oder ihren einzelnen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  3. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Käufer, die AVB gelesen und sie als integralen Bestandteil des Kaufvertrags akzeptiert zu haben. Steht der Käufer mit GC METAL GmbH bereits in dauernder Geschäftsverbindung, wird angenommen, dass er die AVB bei der ersten Bestellung auch für alle seine weiteren Bestellungen und Verkäufe akzeptiert hat, bis der Inhalt der AVB geändert oder ihre Verwendung nicht mehr erforderlich sein wird.
  4. Abweichende AVB des Käufers sind für GC METAL GmbH nicht bindend, es sei denn, GC METAL GmbH hat sich schriftlich verpflichtet, diese zu beachten, bei ihrer sonstiger Unwirksamkeit.
  5. Bei im Vertrag und/oder in den vorliegenden AVB nicht geregelten Angelegenheiten finden die entsprechenden Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches oder anderer Gesetze ihre Anwendung, sofern sie entsprechende Regelungen enthalten.

 

§3 Vertragsabschluss

  1. Preislisten, Werbungen, Anzeigen und andere Geschäftsinformationen von GC METAL GmbH bilden kein Vertragsangebot im Sinne Art. 66 des polnischen Zivilgesetzbuches, sondern sie laden lediglich zu Verhandlungen ein.
  2. AEin Angebot von GC METAL GmbH ist ein Schreiben oder eine E-Mail, welche(s) an einen individualisierten Angebotsempfänger (mit Angabe des Unternehmensnamens oder Vor- und Nachnamens sowie der Steuernummer, eingetragen im CRM von GC METAL GmbH) gerichtet ist. Das Angebot muss eine von GC METAL GmbH angebotene Waren- und/oder Dienstleistungsmenge, eine Abwicklungsfrist und einen im Rahmen des gegebenen Vertrags bestimmten Nettopreis beinhalten sowie eine Willenserklärung zum Vertragsabschluss mit dem Angebotsempfänger. Ein von GC METAL GmbH unterbreitetes Angebot ist für GC METAL GmbH binnen drei Tagen bindend, sofern keine andere Frist im unterbreiteten Angebot festgelegt wird.
  3. Das Angebot kann ausschließlich vorbehaltlos angenommen werden. Erhält GC METAL GmbH einen Auftrag noch vor dem Ende der Angebotsfrist, so erfolgt der Kaufvertragsabschluss unter dem Vorbehalt weiterer Bestimmungen der AVB. Das Angebot läuft aus, wenn die Bestellung in der oben genannten Frist nicht aufgegeben wird.
  4. Wird das Angebot der GC METAL GmbH unter dem Vorbehalt einer Änderung bzw. Ergänzung seines Inhalts durch den Käufer angenommen, wird ein solches Angebot als ein neues Angebot betrachtet. In diesem Fall wird der Kaufvertrag zwischen den Parteien erst dann abgeschlossen, wenn GC METAL GmbH die Annahme des neuen Angebots binnen zehn Werktagen schriftlich, per Fax oder E-Mail bestätigt. Anderenfalls ist das durch den Käufer unterbreitete Angebot ungültig, sobald GC METAL GmbH den Käufer über die Ablehnung seines Angebots informiert bzw. nach Ablauf von zehn Werktagen.
  5. Gibt der Käufer die Bestellung nicht entsprechend den Angebotsbedingungen auf, wird der Kaufvertrag zwischen den Parteien erst dann abgeschlossen, wenn GC METAL GmbH binnen zehn Werktagen schriftlich, per Fax oder E-Mail bestätigt, dass diese Bestellung aufgenommen wird. Ohne die im vorliegenden Punkt beschriebene Bestellungsaufnahme zu bestätigen, ist GC METAL GmbH an die aufgegebene Bestellung nicht gebunden.
  6. Der Käufer gibt seine Bestellung vor Ort im Firmensitz von GC METAL GmbH schriftlich, per Fax unter der Nummer +48 61 666 10 59 oder per E-Mail an die Adresse msa@gcmetal.de auf. Die Bestellung muss folgende Informationen beinhalten:
  • Namen (Firma) des Käufers, genaue Wohnsitz- bzw. Firmensitzadresse, KRS-Nummer, Steuernummer, USt-ID-Nr. sowie persönliche Identifikationsnummer (wenn der Käufer eine natürliche Person ist)
  • Warennamen und -bezeichnung, die GC METAL GmbH verwendet
  • Warenmenge
  • Vorgeschlagene Lieferfrist
  • Lieferort (genaue Lieferadresse)
  1. GC METAL GmbH hat das Recht, offensichtliche Druckfehler in Bestellungen des Käufers unabhängig von der Art des Kaufvertrags zu korrigieren, insbesondere bei Fehlern bezüglich Warenart bzw. Warentyp. GC METAL GmbH informiert den Käufer über die vorgenommene Korrektur in der Auftragsbestätigung. Ist der Käufer mit den vorgenommenen Korrekturen nicht einverstanden, erfolgt der Kaufvertragsabschluss nicht. Meldet sich der Käufer nicht innerhalb von zwei Werktagen nach der Auftragsbestätigung, stimmt er somit der Auftragsabwicklung einschließlich der vorgenommenen Korrekturen von GC METAL GmbH zu.
  2. Bestellt der Käufer eine Warenart, deren Produktion eingestellt wurde, hat GC METAL GmbH das Recht, eine bestellte Warenart gegen eine aktuell hergestellte Ersatzware zu tauschen, wobei er den Käufer über den Tauschumfang und einen anderen KN-Code informiert. Meldet sich der Käufer nicht innerhalb von zwei Werktagen, stimmt er damit dem Warentausch von GC METAL GmbH zu. Ist der Käufer mit dem Warentausch nicht einverstanden, lehnt GC METAL GmbH ab, den Auftrag abzuwickeln.
  3. Unabhängig von den in diesen AVB vorgesehenen Regelungen lässt der Verkäufer die Möglichkeit zu, individuelle Verträge abzuschließen und behält sich vor, die Bestellungen teilweise aufnehmen sowie diese ohne Begründung ablehnen zu dürfen.
  4. Nimmt der Käufer die Bestellung ganz oder teilweise zurück, nachdem der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, oder nimmt er Änderungen an der Bestellung vor, wird das nicht berücksichtigt, es sei denn, diese Möglichkeit wurde im Angebot von GC METAL GmbH oder in der Auftragsbestätigung schriftlich vorbehalten bzw. wenn GC METAL GmbH den Auftragsänderungen schriftlich zustimmt.
  5. Der Käufer haftet gegenüber GC METAL GmbH für jegliche Schäden, die infolge einer Verletzung der finanziellen Verpflichtungen durch den Käufer oder einer teilweisen oder kompletten Rücknahme einer Bestellung nach dem Kaufvertragsabschluss entstanden sind.
  6. Verletzt der Käufer die finanzielle Verpflichtung bzw. nimmt er ganz oder teilweise die Bestellung zurück, hat er außer dem im Punkt 10 geregelten Schadenersatz einen Zusatzbetrag in Höhe von 30% des Bruttobestellwerts zu zahlen.
  7. In dem im Punkt 12 beschriebenen Fall wird der Käufer die Forderung von GC METAL GmbH anerkennen und GC METAL GmbH dazu ermächtigen, den im Punkt 12 beschriebenen Betrag aus den für die Dienstleistung erhaltenen Anzahlungen aufzurechnen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, den wegen der aufgerechneten Anzahlung fehlenden Betrag zu begleichen, sonst wird GC METAL GmbH ihren Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen.
  8. Hat der Käufer keinen Betrag eingezahlt, der als die im Punkt 12 beschriebene Forderung aufgerechnet werden kann, darf GC METAL GmbH vom Kaufvertrag zurücktreten und die Bezahlung des im Punkt 12 beschriebenen Betrags einfordern.

 

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. In Angeboten von GC METAL GmbH festgesetzte Preise sind innerhalb des in diesen Angeboten vorgegebenen Zeitraums bindend.
  2. GC METAL GmbH gibt in ihren Angeboten Nettopreise an, soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.
  3. GC METAL GmbH behält sich vor, Rabatte und Preisnachlässe für ihre Waren und Dienstleistungen beliebig zu gewähren.
  4. GC METAL GmbH behält sich das Recht vor, beträchtliche Abrechnungsfehler zu korrigieren. GC METAL GmbH haftet nicht für die Schäden, die infolgedessen aufseiten des Käufers entstanden sind.
  5. Der Käufer hat für erhaltene Waren und erbrachte Dienstleistungen von GC METAL GmbH sofort nach der Rechnungsstellung oder gemäß den individuell bestimmten Zahlungsbedingungen zu bezahlen.
  6. Alle Zahlungen sind entweder durch eine Überweisung auf die Kontonummer von GC METAL GmbH, die in der Unterlage mit der Zahlungspflicht vorgegeben ist, oder mit Bargeld gegen Quittung zu begleichen, wenn die Ware in der vorgegebenen Nieserlassung von GC METAL GmbH abgenommen wird.
  7. Als Zahlungsdatum wird das Datum des Zahlungseingangs auf dem Bankkonto von GC METAL GmbH bzw. die Bargeldeinzahlung des ausstehenden Gesamtbetrags angenommen.
  8. Der Käufer ist dazu verpflichtet, eine Anzahlung in der Höhe von min. 30% des Preises der bestellten Ware binnen zwei Tagen ab dem Erhaltsdatum der Pro-forma-Rechnung, aber nicht später als vor dem Zustelldatum zu entrichten, falls nichts anderes im Angebot vereinbart wurde.
  9. Erfolgt im Zeitraum von zwei Tagen keine Anzahlung, behält sich GC METAL GmbH das Recht vor, Änderungen der Angebotsbedingungen im Bereich der Herstellungs- und Lieferfrist vorzunehmen.
  10. Lässt das Angebot eine teilweise Anzahlung zu, hat der Käufer diese Anzahlung in der im Angebot festgesetzten Höhe binnen zwei Tagen ab dem Erhaltsdatum der Pro-forma-Rechnung zu entrichten, es sein denn, das Angebot setzt eine andere Frist voraus, allerdings nicht später als vor dem Zustelldatum. Der übrige Betrag für die bestellte Ware ist vor dem Warenversand an den Käufer zu bezahlen, es sei denn, eine andere Frist wurde festgesetzt.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, jegliche Zahlungen zugunsten von GC METAL GmbH fristgerecht zu entrichten. Für jeden Verzögerungstag hat GC METAL GmbH das Recht, gesetzlich festgelegte Zinsen für diese Verzögerung anzurechnen.
  12. GC METAL GmbH behält sich das Recht vor, die Erfüllung des Kaufvertrags sowie die Abgabe der bestellten Ware zu verweigern, wenn die erforderliche Anzahlung nicht erfolgt.
  13. Hat der Käufer überfällige Rechnungen, so behält sich GC METAL GmbH das Recht vor, die Erfüllung aller oder einzelner mit dem gegebenen Käufer abgeschlossenen Kaufverträge zu verweigern sowie keine neuen Bestellungen dieses Käufers aufzunehmen. In diesem Fall darf der Käufer keine Ansprüche geltend machen, wenn der Vertrag nicht oder teilerfüllt wurde, insbesondere keine Schadenersatzansprüche wegen der Schäden, die dem Käufer infolge der Liefersperre verursacht wurden.
  14. Tritt die Zahlungsverzögerung ein, hat GC METAL GmbH das Recht, eine schriftliche Rückforderung von bezogenen, aber nicht bezahlten Waren an den Käufer zu richten. Der Käufer hat auf eigene Kosten und Gefahr alle nicht bezahlten Waren am von GC METAL GmbH vorgegebenen Ort und unverzüglich ab dem Rückforderungsdatum zurückzugeben.
  15. Gibt der Käufer die nicht bezahlten Waren an GC METAL GmbH nicht zurück, verpflichtet er sich, diese Waren der GC METAL GmbH zur Verfügung zu stellen, indem er der GC METAL GmbH die Warenabnahme ermöglicht. Alle infolgedessen entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
  16. Der Käufer ermächtigt GC METAL GmbH, eine Mehrwertsteuerrechnung ohne die Unterschrift der Person auszustellen, die im Namen von GC METAL GmbH zur Rechnungsstellung berechtig ist, und diese Rechnung an die vorgegebene Postanschrift des Käufers zu verschicken.

 

§5 Abwicklungsfrist

  1. Hat GC METAL GmbH die vom Käufer bestellten Waren bereits auf Lager, beträgt die geschätzte Lieferfrist bis zu 30 Werktagen, sobald GC METAL GmbH die Anzahlung gemäß den im Angebot festgelegten Zahlungsbedingungen und des § 4 der Allgemeinen Vertragsbedingungen erhält. GC METAL GmbH behält sich vor, die Lieferfrist zu verlängern.
  2. Bei Warenbestellungen, die auf Wunsch des Käufers individueller Vorbereitung bedürfen, wird die Lieferfrist individuell festgesetzt und ab dem Zeitpunkt berechnet, sobald GC METAL GmbH die Anzahlung gemäß den im Angebot festgelegten Zahlungsbedingungen und dem § 4 der Allgemeinen Vertragsbedingungen erhält.
  3. GC METAL GmbH verpflichtet sich, die Waren fristgerecht auszuliefern. GC METAL GmbH haftet allerdings keinesfalls weder für Verzögerungen in der Warenlieferung, die aus von GC METAL GmbH unabhängigen Gründen entstehen, noch für die Vertragsstrafen, die der Käufer seinen Vertragspartnern zu bezahlen hat, oder für andere Ansprüche, die diese Vertragspartner wegen der Lieferverzögerung geltend machen.
  4. Für von GC METAL GmbH unabhängige Gründe sollen insbesondere die Gründe angenommen werden, die aus Nichterfüllung oder Teilerfüllung des Vertrags seitens der Unterauftragnehmer von GC METAL GmbH resultieren.
  5. Nimmt der Käufer die Ware gemäß der im Angebot vorgegebenen Frist nicht ab oder bezahlt den durch die beiden Parteien vereinbarten Betrag nicht, hat  GC METAL GmbH das Recht, den Käufer für jeden Verzögerungstag ab dem Datum der vereinbarten Warenabnahme mit den Lagerhaltungskosten in Höhe von 0,1% des Werts der nicht abgenommenen Ware für jeden angefangenen Verzögerungstag zu belasten. In diesem Fall wird die Ware an den Käufer nur dann ausgegeben, wenn er die Mehrwertsteuerrechnung für die Lagerhaltungskosten annimmt.
  6. Der Käufer ist dazu verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Warenausgabe quantitativ und qualitativ zu untersuchen. Die Untersuchung der gelieferten Ware durch den Käufer führt eine Person durch, die zur Vertretung des Käufers sowie zur Abgabe der Willenserklärungen in seinem Namen bevollmächtigt ist, bzw. eine Person, die eine Bevollmächtigung zur Warenuntersuchung erhalten hat. Wird die Ware durch eine dazu nicht berechtigte Person quantitativ und qualitativ untersucht, verliert der Käufer das Recht, die von GC METAL GmbH gelieferte Ware quantitativ und qualitativ zu beanstanden.

 

§6 Lieferort und Lieferkosten

  1. GC METAL GmbH ist dazu verpflichtet, die Ware gemäß der vertraglich vereinbarten Frist zu liefern. Der Abnahmeort der bestellten Ware ist der Sitz von GC METAL GmbH an der Adresse: ul. Wichrowa 4 in Poznań, falls nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Den individuellen Bestimmungen mit dem Käufer gemäß und auf seine Kosten kann die Ware von GC METAL GmbH an die vom Käufer genannte Adresse zugeliefert werden. Weist der Käufer auf kein bestimmtes Transportunternehmen hin, so wird das Transportunternehmen durch GC METAL GmbH ausgewählt.
  3. Für die Gefahr der Warenverluste oder Warenbeschädigung haftet der Käufer, soweit ihm, seinem Vertretungsbevollmächtigten oder dem Transportunternehmer die Ware ausgegeben wird, aber nicht später, als das Abnahmeprotokoll durch den Käufer unterzeichnet wird.

 

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. GC METAL GmbH behält sich das Eigentumsrecht an der Ware bis dem Zeitpunkt vor, bis der Käufer alle Forderungen einschließlich der Nebenansprüche beglichen hat. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt findet hier seine Anwendung. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Käufer für die Gefahr der Warenverluste, Warenbeschädigung bzw. der Wertminderung der Ware.
  2. Der Eigentumsvorbehalt durch GC METAL GmbH erlischt nicht, wenn der Käufer die Waren an einer Liegenschaft und/oder einem Gebäude, die/das ihm oder einer Drittperson gehört, montiert.
  3. Mit dem Vertragsabschluss überträgt der Käufer an GC METAL GmbH alle Anspruchsrechte gegenüber Vertragspartnern des Käufers, die infolge des Weiterverkaufs der Ware mit dem Eigentumsvorbehalt entstehen.
  4. Überträgt der Käufer das Eigentumsrecht an Dritte noch vor der Zahlung des Betrags, wird der erhaltene Betrag erst die Ansprüche von GC METAL GmbH begleichen. Ist der Betrag nicht mehr zu erhalten, haftet der Käufer für die dadurch verursachten Schäden.

 

§8 Garantie

  1. GC METAL GmbH leistet eine 1-Jahr-Garantie für verkaufte Waren.
  2. Der Käufer erwirbt die aus der Garantie resultierenden Berechtigungen unter folgenden Bedingungen:
  • Der Käufer begleicht die Zahlung für die Waren und/oder Dienstleistungen vollständig und fristgerecht zu dem Zeitpunkt, den die vorliegenden AVB oder die Unterlage bestimmt, wo diese Zahlungspflicht vorgegeben ist;
  • Der Käufer unterzeichnet vorbehaltlos das Abnahmeprotokoll in Form des WZ-Dokuments (dt.: Lieferschein), des CMR-Frachtbriefs oder eines gleichwertigen Dokuments;
  • Der Käufer lagert die Ware gemäß den Anweisungen von GC METAL GmbH, insbesondere bedacht und unter Ausschluss von Feuchtigkeits- und Salzeinwirkungen sowie anderen wetterbedingten Einwirkungen;
  • Der Käufer montiert die Produkte gemäß der beim Verkauf beigefügten Montageanleitung;
  • Der Käufer montiert die Produkte in einer Umgebung von max. Parameter C2. Gibt es eine Umgebung von höheren Parametern, legen die Parteien individuelle Garantievereinbarungen fest. Die Kosten der Untersuchung von diesen Parametern trägt der Käufer;
  • Der Käufer führt eine technische Wartung jährlich durch, die er mit einem Wartungsprotokoll dokumentieren muss;
  • Der Käufer informiert GC METAL GmbH über die Produktmängel binnen 14 Tagen ab der Mängelfeststellung;
  • Der Käufer schickt an die E-Mail-Adresse von GC METAL GmbH: biuro@www.gcmetal.pldie Fotos von mangelhaften Produkten binnen 14 Tagen ab der Mängelfeststellung;
  • Der Käufer ermöglicht GC METAL GmbH, eine Ortsbesichtigung dort durchzuführen, wo das beanstandete Produkt montiert/gelagert wir;

 

  1. Der Käufer verliert die aus der Garantie resultierenden Berechtigungen in folgenden Fällen:
  • Der Käufer informiert GC METAL GmbH nicht über die Mängelfeststellung binnen 14 Tagen ab der Mängelfeststellung;
  • Der Käufer führt keine erforderliche technische Wartung jährlich durch, die mit einem Wartungsprotokoll dokumentiert werden muss;
  • Die Ware wird nicht gemäß den Anleitungen von GC METAL GmbH durch den Käufer gelagert, insbesondere nicht bedacht und ohne Ausschluss von Feuchtigkeits- und Salzeinwirkungen sowie anderen wetterbedingten Einwirkungen;
  • Der Käufer montiert die Produkte nicht gemäß der beim Verkauf beigefügten Montageanleitung;
  • Der Käufer montiert die Produkte in einer Umgebung von mehr als Parameter C2;

Der Käufer informiert GC METAL GmbH nicht über die Mängelfeststellung binnen 14 Tagen ab der Mängelfeststellung und schickt an die E-Mail-Adresse von GC METAL GmbH: msa@gcmetal.de keine Fotos von mangelhaften Produkten;

  • Der Käufer ermöglicht GC METAL GmbH nicht, eine Ortsbesichtigung dort durchzuführen, wo das beanstandete Produkt montiert/gelagert wird;
  1. Tritt ein Sachmangel bei den Warenbestandteilen auf, der einen bestimmungsgemäßen, im Anhang zum vorliegenden Vertrag beschriebenen Gebrauch verhindert, verpflichtet sich GC METAL GmbH die mangelhaften Bestandteile zu reparieren oder sie gegen mangelfreie auszutauschen sowie alle Kosten zu tragen, die mit der Reparatur oder dem Tausch von mangelhaften Bestandteilen verbunden sind.
  2. GC METAL GmbH verpflichtet sich, die Beschwerde binnen 14 Tagen ab der schriftlichen Mängelmeldung zu bearbeiten.
  3. Wird die Beschwerde als begründet angenommen, hat GC METAL GmbH die Reparatur auszuführen oder die Ware gegen eine neue im Laufe der Garantiefrist binnen 30 Tagen ab dem Datum auszutauschen, wann die Garantieberücksichtigung schriftlich mitgeteilt wird.
  4. Liefert GC METAL GmbH neue Waren an den Käufer im Rahmen der Garantie aus, gilt für die mangelfreien Waren eine neue Garantiefrist ab dem Lieferdatum dieser Waren. In anderen Fällen verlängert sich die Garantiefrist um den Zeitraum, im Laufe dessen dem Käufer der Warengebrauch wegen dieses Mangels unmöglich war.
  5. Der Käufer haftet alleine gegenüber Warennutzern für von ihnen geltend gemachte Ansprüche sowie für ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung aller Garantiehandlungen.
  6. Die von GC METAL GmbH erteilte Garantie berücksichtigt keine Warenmängel, die nach der Warenausgabe an den Käufer entstanden sind. Für diese Schäden haften der Käufer oder Drittpersonen alleine.
  7. GC METAL GmbH haftet insbesondere nicht für die Übereinstimmung der Erwartungen des Käufers oder der Warennutzer mit der Ware, für die richtige Warenmontage und ihre Übereinstimmung mit der Montageanleitung sowie für die falsche Warenwahl hinsichtlich des Bestimmungsorts und der in rechtlichen Vorschriften festgelegten Richtlinien.
  8. GC METAL GmbH haftet nicht für Produkte, die nicht mit dem Logo von GC METAL GmbH versehen sind.
  9. Gewährleistungshaftung ist ausgeschlossen. Die Schadenersatzhaftung von GC METAL GmbH für alle Ansprüche ist auf den Wert der verkauften Waren beschränkt. Darüber hinaus haftet GC METAL GmbH nicht für durch Käufer oder Warennutzer verlorene Vorteile.
  10. Stellt GC METAL GmbH eine Garantiekarte für die Ware aus, werden die Bestimmungen dieser Garantiekarte im Bereich des Garantieumfangs durch die AVB ergänzt. Stimmt die Garantiekarte mit den AVB nicht überein, gilt der Inhalt der Garantiekarte, ausschließlich Punkten 8 – 12 dieses Paragraphs, die unabhängig vom Inhalt der Garantiekarte gelten.

 

 

§9 Geistiges Eigentum

  1. GC METAL GmbH behält sich das Recht auf das geistige Eigentum an allen Zeichnungen, Kalkulationen, Projekten, meinungsbildenden Dokumenten und anderen Dokumenten vor, die GC METAL GmbH dem Käufer beim Vertragsabschluss einsehen und/oder zukommen lässt. Sie dienen ausschließlich dieser Vertragserfüllung und dürfen ohne schriftliche Zustimmung von GC METAL GmbH sowie ohne Zusatzzahlung weder teilweise oder als Ganzes kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.

 

§10 Höhere Gewalt

  1. Keine von den Parteien haftet für die Nicht- oder Teilerfüllung ihrer aus dem Kaufvertrag resultierenden Verpflichtungen, die durch höhere Gewalt verursacht wurde.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien außergewöhnliche, von den Parteien unabhängige und unvorhersehbare Ereignisse, die nicht abzuwenden sind, auch wenn das erfordern würde, die Handlungen vorzunehmen, deren Kosten die zu bewahrenden Vorteile übersteigen würden. Als Beispiele der höheren Gewalt versteht man insbesondere Krieg, Naturkatastrophe wie Erdbeben oder Überschwemmung, Explosion, Brand, Streik usw.
  3. GC METAL GmbH haftet nicht für die Nicht- oder Teilerfüllung ihrer aus dem Kaufvertrag resultierenden Verpflichtungen, die durch Nichterfüllung oder Teilerfüllung des Vertrags der Unterauftragnehmer von GC METAL GmbH verursacht wurde.

 

§11 Vertragsrücktritt

  1. GC METAL GmbH darf vom Kaufvertrag mit Sofortwirkung zurücktreten, wenn sich der Käufer weigert, den Betrag für die Ware zu begleichen oder wenn ein Antrag auf die Eröffnung des Insolvenz- bzw. Sanierungsverfahrens gegenüber dem Käufer gestellt wurde.

 

§12 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags von Rechts wegen oder gemäß endgültigen bzw. rechtskräftigen Entscheidungen von irgendeinem Verwaltungsorgan oder Gericht ungültig bzw. unwirksam sein, erklären die Parteien, dass die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen davon unberührt bleibt.
  2. Die ungültigen bzw. unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrags werden gemäß Abs. 1 und kraft dieses Vertrags durch rechtskräftige und völlig wirksame Bestimmungen ersetzt, deren Rechtsfolgen der ursprünglichen wirtschaftlichen Zielsetzung für beide Parteien am nächsten kommen.

 

§13 Schlussbestimmungen

  1. Die vorliegenden AVB gelten ab dem 11. Mai 2016.
  2. Alle Änderungen der AVB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  3. Der Käufer darf keine Rechte und Verpflichtungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von GC METAL GmbH an Dritte übertragen, die aus dem Kaufvertrag resultieren.
  4. Der Käufer ist dazu verpflichtet, GC METAL GmbH über jegliche Änderung seiner Kontaktdaten und/oder aller anderen Daten zu informieren, die der GC METAL GmbH ermöglichen, ihre Aufträge abzuwickeln.
  5. GC METAL GmbH haftet nicht für Folgen der falschen oder unvollständigen Angaben, die der Käufer in der Bestellung hinterlegt hat und die verhindern können, Aufträge richtig abzuwickeln.
  6. Die Parteien werden anstreben, alle Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, die eine Auslegung bzw. Erfüllung des Kaufvertrags betreffen.
  7. Eventuelle Streitigkeiten werden durch das für den Sitz von GC METAL GmbH zuständige Gericht entschieden.